3 Satz 1 AufenthG besteht [5]. 2 AufenthG erhalten bzw. 4 Satz 1 AufenthG ist die Auffassung, es genüge, wenn der Kläger mit seinem Erwerbseinkommen seinen eigenen Bedarf decken könnte und es auf die Sicherung des Lebensunterhalts der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Mitglieder der Kernfamilie unter keinen Umständen ankommt, mit der inzwischen durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.11.2010 [3] vorgenommenen Auslegung dieser Erteilungsvoraussetzung nicht vereinbar. Sie würde nun gerne die Niederlassungserlaubnis nach §28 II AufenthG beantragan und mir stellt sich beim Lesen die Frage nach der praktischen Auslegung von von §9 II Satz 1 Nr. 3 AufenthG, d.h. insbesondere ohne Inanspruchnahme von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, bestreiten kann. 3 Satz 2 AufenthG eingreifen, weil er nach seinem Sinn und Zweck nicht darauf angelegt ist, eine Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen in der Vergangenheit zu sanktionieren, sondern der fortdauernden künftigen Inanspruchnahme solcher Leistungen entgegenwirken soll. Sie hat nie die Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG erwähnt, wessen Voraussetzungen übrigens erfüllt sind. August 2011 – 1 C 4.10, Niederlassungserlaubnis und die Aufenthaltszeit des Asylverfahrens, Auskunft über Honorare aus der Steinbrück-Zeit, Gesicherter Lebensunterhalt, Bedarfsgemeinschaft und Niederlassungserlaubnis, Anhörungsrüge statt Verfassungsbeschwer, Keine sofortige Rückkehr zum Präsenzunterricht an Grundschulen, Die verengte Abwasserleitung – und das fehlende Rückschlagventil, Distanzunterricht – und der Stundenplan, Livestream fü den Schulunterricht – und der Datenschutz, Die Pressemitteilung eines Amtsgerichts – und der Persönlichkeitsschutz des Angeklagten, Kindergartenfinanzierung – und der Zuschuss für einen kirchlichen Betreibers, Corona – und die Rechtmäßigkeit weiterer verschärfter Kontaktbeschränkungen, Bundestagswahl – und zu wenig weibliche Abgeordnete, Der Amri-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages – und der geheime V‑Mann-Führer, Wettannahmestellen – und ihre Öffnung bei „Click & Collect“-Angeboten, im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 16.11.2010 – 1 C 21.09, BVerwG, Urteil vom 10.11.2009 – 1 C 24.08, BVerwGE 135, 225 Rn. Bei Ermittlung des künftigen Hilfebedarfs ist deshalb auch im Fall des Klägers auf die Vorschriften des SGB II abzustellen. Die Berechnung des hierfür notwendigen Bedarfs und des erforderlichen Einkom- Da Ihre Ausbildungsvergütung und die Berufsausbildungsbeihilfe über 60 % Ihres Lebensunetrhalts abdecken, erfüllen Sie die Voraussetzungen. Bei der Prognose, ob der Kläger den antragsabhängigen Kinderzuschlag anstelle der Leistungen nach dem SGB II gegebenenfalls tatsächlich auch beantragen würde, ist zu berücksichtigen, dass nach § 12a SGB II eine Pflicht zur Inanspruchnahme des Kinderzuschlags nach dem Bundeskindergeldgesetz besteht, es sei denn, dass dadurch nicht die Hilfebedürftigkeit aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als drei Monaten beseitigt würde (§ 12a Satz 2 Nr. 4 Satz 4 AufenthG getroffenen Sonderregelung nur in den in § 9 Abs. Was das im Einzelnen genau bedeutet, wird an späterer Stelle erläutert. Niederlassungserlaubnis für Kinder (ab 16 ... Ausbildung oder gesicherter Lebensunterhalt Es muss ein Ausbildungsverhältnis vorliegen, das zu einem anerkannten schulischen, beruflichen oder akademischen Bildungsabschluss führt. 4 AufenthG setzt voraus, dass der Lebensunterhalt des Ausländers gesichert ist. Lebt der erwerbsfähige Ausländer mit seiner Familie zusammen, so richtet sich die Berechnung seines Anspruchs auf öffentliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II grundsätzlich nach den Regeln über die Bedarfsgemeinschaft nach § 9 Abs. Der Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes (§ 5 Abs. 1 Nr. 15 ff. 22. 3 (Leistung von Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung für mindestens 60 Monate) und Nr. Denn das Berufungsgericht hat schon keine genauen Feststellungen über die im maßgeblichen Zeitpunkt der Berufungsentscheidung zu erwartende Höhe des durchschnittlichen monatlichen Erwerbseinkommens des Klägers und sonstige für die Ermittlung seines Bedarfs nach dem SGB II wesentliche Umstände – etwa die Höhe der Kosten für Unterkunft und Heizung – getroffen. Das ist im hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Rechtsstreit der Fall, weil der Kläger im Zeitpunkt der Berufungsentscheidung (14.12.2009) im Besitz einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. Bei Bezug von öffentlichen Leistungen von einem Jobcenter (Arbeitslosengeld II) oder Sozialamt (Grundsicherung) ist der Lebensunterhalt nicht gesichert. Ausländerrecht, Strafrecht, Verfassungsrecht, Familienrecht, Verwaltungsrecht, § 25 Abs. 2 Satz 3 SGB II). Fiktionsbescheinigung) Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis setzt in der Regel voraus, dass der Lebensunterhalt gesichert ist (§ 5 Abs. Rechtsanwältin. 3 AuslG 1990). Denn für die Frage der Sicherung des Lebensunterhalts bei Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist nicht maßgeblich, welche Leistungen gegenwärtig tatsächlich bezogen werden. Dazu zählen unter anderem ein gesicherter Lebensunterhalt, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland, Altersvorsorge, Straffreiheit sowie ausreichender Wohnraum. Gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen Sie sollten keine öffentlichen Leistungen von einem Jobcenter oder Sozialamt erhalten (wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe). § 1 Abs. Gesicherter Lebensunterhalt Du kannst mit deinem regelmäßigen Einkommen den Lebensunterhalt für dich und deine Familie eigenständig und ohne staatliche Leistungen bestreiten. Mit freundlichen Grüßen, § 7 Abs. BVerwG, Urteil vom 16.11.2010 a.a.O. 2 i.V.m. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Nr. § 5 Abs. Ist Niederlassungserlaubnis Voraussetzung für Einbürgerung. BVerwG, U. v. 16.11.2010 – … Auch bei der sogenannten „Härtefallregelung“ (§ 23a AufenthG) kann sich ein gesicherter Lebensunterhalt positiv auswirken. Mit freundlichen Grüßen, Niederlassungserlaubnis: gesicherte Lebensunterhalt destens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis. 12 Niederlassungserlaubnis für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. 1. Niederlassungserlaubnis – allgemein, § 9 AufenthG ; Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge, § 26 Abs. Dabei wird es alle hierfür erheblichen Umstände sowohl hinsichtlich des Klägers als auch hinsichtlich der Mitglieder seiner Bedarfsgemeinschaft ermitteln müssen. ... - Gesicherter Lebensunterhalt des Antragsstellers und seiner Familienangehörigen- Nachweis einer Altersversorgung bei … 2 Nr. Ausreichender Wohnraum; 60 Monate Rentenversicherungszeit. Der Lebensunterhalt gilt als gesi-chert, wenn er einschließlich ausreichenden Krankenversicherungssschutzes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestritten werden kann (§ 2 Abs. besitzt. Gesicherter Lebensunterhalt, Bedarfsgemeinschaft und Niederlassungserlaubnis. Bei der Beurteilung, ob der Lebensunterhalt eines erwerbsfähigen Ausländers im Sinne von § 9 Abs. Die Problematik. Dabei ist im Fall des Klägers die Besonderheit zu beachten, dass er vor dem 1.01.2005 im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis war und deshalb nach der Übergangsregelung in § 104 Abs. ᐅ Gesicherter Lebensunterhalt Niederlassungserlaubnis Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. 2 AufenthG ist die Niederlassungserlaubnis einem Ausländer nur dann zu erteilen, wenn dessen Lebensunterhalt gesichert ist. 1 AufenthG). 1 AufenthG). Die Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen ist in § 18b AufenthG geregelt und die Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte in § 19 AufenthG. 1 Nr. 2 i.V.m. der Lebensunterhalt ÜBERWIEGEND gesichert ist und ausreichender Wohnraum vorhanden ist. 3 SGB II. 1 Nr. Von dieser Voraussetzung ist abgesehen von der in § 26 Abs. 3 AuslG 1990 vom März 2002 bis Ende Dezember 2004 gemäß § 102 Abs. 8 AufenthG (Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet) nicht anwendbar sind und auch beim Spracherfordernis nach § 9 Abs. 3 AufenthG). Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis, die eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen, müssen ebenfalls den Nachweis über ein regelmäßiges Einkommen vorlegen. 1 AufenthG) stellt für alle Ausländer, die eine Niederlassungserlaubnis anstreben, eine … 1 Satz 2 SGB II erfüllt, stünden ihm nach Erteilung der Niederlassungserlaubnis im Falle der Hilfebedürftigkeit Leistungen nach dem SGB II zu. 1 oder Abs. Anja Heinrich 6 Satz 2 Auf-enthG). Offenbleiben kann auch, ob überhaupt ein Rückgriff auf den Ausweisungsgrund zulässig ist oder insoweit § 9 AufenthG eine abschließende Regelung trifft. 1 und 2 i.V.m. Niederlassungserlaubnis für Inhaber*innen einer Blauen Karte EU ja Im gesetzlich festgelegten Rahmen Ausnahmen für Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krank-heit oder Behinderung nicht in der Lage sind, den Lebensunterhalt zu sichern (§ 9 Abs. § 9 Abs. Auch in diesen Fällen musste aber der Lebensunterhalt der Familie insgesamt gesichert sein (§ 17 Abs. Anja Heinrich 4 Satz 1 AufenthG erfüllt. 1 Nr. zur Berechnung bei sog. Das Bundesverwaltungsgericht kann aufgrund der bisherigen Feststellungen des Berufungsgerichts nicht selbst abschließend entscheiden, ob die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an dem Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts scheitert. Auch ein gesicherter Lebensunterhalt und Beitragsleistungen von mindestens 60 Monaten zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören zu den Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. 2 AufenthG regelt die Voraussetzungen für die im Regelfall erteilte Niederlassungserlaubnis. Wenn der gegenwärtige Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach der vom Berufungsgericht zu treffenden Prognose nach Erteilung der Niederlassungserlaubnis voraussichtlich enden wird, würde dieser Ausweisungsgrund jedenfalls schon deshalb nicht mehr als möglicher Versagungsgrund für die Niederlassungserlaubnis nach § 5 Abs. Nach § 26 Abs. Bei der erneuten Befassung wird der Verwaltungsgerichtshof prüfen müssen, ob dem Kläger nach den Bestimmungen des SGB II in der nunmehr geltenden Bekanntmachung der Neufassung vom 13.05.2011 [6] nach Erteilung der Niederlassungserlaubnis voraussichtlich ein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zustehen würde. 2 Satz 1 Nr. In der oben genannten Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht nun festgestellt, dass einer Ausländerin die Niederlassungserlaubnis auch dann erteilt werden muss, wenn sie aus ihren Einkünften zwar den eigenen Lebensunterhalt sichern kann, das Einkommen aber nicht vollständig den Unterhaltsbedarf ihrer Kinder abdeckt. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. Darüber hinaus lassen sich dem Berufungsurteil – nach der dort vertretenen Rechtsauffassung folgerichtig – auch keinerlei Feststellungen hinsichtlich der zur Bedarfsgemeinschaft des Klägers im Sinne von § 7 Abs. Da er erwerbsfähig ist und auch die übrigen Voraussetzungen für die Leistungsberechtigung nach § 7 Abs. Sie sollten aber daurauf hinweisen, dass Sie die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ab dem 29.07.2019 beantragen. 3 AufenthG Die Erteilung der Niederlassungserlaubnis richtet sich nach § 9 AufenthG.Gemäß Absatz 2 Nummer 2 muss der Lebensunterhalt gesichert sein. Wie Sie richtig schreiben, müssen Sie den Lebensunterhalt überwiegend sichern. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG ebenso wie § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG unschädlich sind – bestreiten kann. Für die Berechnung, ob er voraussichtlich einen Anspruch auf derartige Leistungen hat, gelten grundsätzlich die sozialrechtlichen Regelungen über die Bedarfsgemeinschaft [1]. Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten: 2 AufenthG gesichert ist, wenn der Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft nicht durch eigene Mittel bestritten werden kann [4]. Dabei sind die Zeiten des Besitzes der Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. Give me strength.roysterdoyster, when you travel as a tourist, do you try to speak a “little” of the language? Soweit der Kläger im vorliegenden Fall demgegenüber geltend macht, in seinem Fall könne nicht an das SGB II angeknüpft werden, weil er ebenso wie seine Kinder als Leistungsberechtigter nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht dem SGB II unterfalle, er selbst keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehe und es in diesem Gesetz keine dem § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. Da mangels ausreichender tatrichterlicher Feststellungen derzeit nicht absehbar ist, ob ein Angehöriger der Bedarfsgemeinschaft des Klägers auch nach Erteilung einer Niederlassungserlaubnis noch längerfristig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch nehmen müsste, braucht der Senat die noch nicht höchstrichterlich geklärte Frage, ob damit der Ausweisungsgrund nach § 55 Abs. Niederlassungserlaubnis Lebensunterhalt ist gesichert? Meine Frau ist nicht erwerbstätig. Der Lebensunterhalt ist überwiegend gesichert, wenn Sie den Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu mindestens 51 % bestreiten. Bei der Beurteilung, ob der Lebensunterhalt eines erwerbsfähigen Ausländers im Sinne von § 9 Abs. (I lived and worked in Poland for 2 years). 2 Nr. Januar 2005 war der Kläger im Besitz einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. Mit seiner hiervon abweichenden Auffassung beruht das Berufungsurteil auf der Verletzung von Bundesrecht. Bei der Beurteilung, ob der Lebensunterhalt eines erwerbsfähigen Ausländers im Sinne von § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21, vgl. Insoweit besteht zwischen den Beteiligten auch kein Streit. Dabei kann für die Berechnung des Anspruchs auch die Frage von Bedeutung sein, ob ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft voraussichtlich (weiterhin) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt und damit von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen wäre [7]. Einen positiven Bescheid vom BAMF bekommen. Gibt es ein Gesetz, aus ihrer Erfahrung, das es besagt. 7 AufenthG geringere Anforderungen zu stellen sind. 1 Satz 1 Alternative 1 AufenthG. Rechtsanwältin. 2 AufenthG auf den Siebenjahreszeitraum anzurechnen. Rn. Damit wäre er nach § 7 Abs. BVerwG, Urteil vom 26.08.2008 – 1 C 32.07, BVerwGE 131, 370 Rn. Ich befinde mich seit dem - Antwort vom qualifizierten … Januar 2005 gibt es als einzigen unbefristeten Aufenthaltstitel die Niederlassungserlaubnis. 1 oder Abs. Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage: Diese Voraussetzungen müssen grundsätzlich im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung der Tatsacheninstanz vorliegen [2]. 3 Satz 1 AufenthG, auf die sich § 9 Abs. 2 SGB II). Andererseits sind die Ausländerbehörden nicht verpflichtet Anträge liegen zu lassen bis die Voraussetzungen erfüllt sind, daher sollte im Antrag darauf hingewiesen werden, dass die Niederlassungserlaubnis erst ab einem späteren Zeitpunkt beansprucht wird. Der Lebensunterhalt eines Ausländers ist gesichert, wenn er ihn einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes Gesicherter Lebensunterhalt. ... Nachweise zum Lebensunterhalt … 2 Nr. Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Aus § 26 Abs. Gesicherter Lebensunterhalt Ihr Lebensunterhalt (einschließlich Ihrer ausländischen Familienangehörigen) muss aus eigenem Einkommen gesichert sein. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG beziehen, dass der Ausländer seinen Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen – sofern sie nicht nach § 2 Abs. 2 AufenthG gesichert ist, ist darauf abzustellen, ob der Ausländer nach Erteilung der Niederlassungserlaubnis seinen Lebensunterhalt voraussichtlich ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel im Sinne von § 2 Abs.