Grundsätzlich schuldet der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber keine Information über die Gründe seiner Arbeitsunfähigkeit – dieser Grundsatz gilt auch im Zusammenhang mit dem Corona-Virus. In der augenblicklichen Situation und um Ansteckungen zu vermeiden, ist es aber sinnvoll, sich über die Möglichkeiten der Homeoffice-Arbeit vermehrt zu verständigen. Haben Sie den Verdacht, sich mit dem Corona-Virus angesteckt zu haben – etwa weil Sie z. Mehr dazu finden Sie hier... Was gilt für Beschäftigte, die als Grenzgänger aus dem Ausland nach Deutschland zur Arbeit kommen bzw. Mein Betrieb wird aufgrund einer behördlichen Quarantäne-Anordnung geschlossen. Wir erklären, wer das "Corona-Kinderkrankengeld" bekommt und wie es beantragt wird. Dabei muss eine Stigmatisierung der infizierten Beschäftigten verhindert werden. With noun/verb tables for the different cases and tenses links to audio pronunciation and … Zumeist soll zunächst eine telefonische Information erfolgen und nicht direkt die Arztpraxis aufgesucht werden. Corona: Diese Hilfen gibt es für Unternehmen. Der jeweiligen Interessenvertretung ist daher zu empfehlen, sehr schnell gemeinsam mit dem Arbeitsschutzausschuss nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) die Gefährdungslage im Betrieb zu beraten. Seit dem 16. Der gesetzliche Erholungsurlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden, nur in Ausnahmefällen kann er auf das erste Quartal des Folgejahres übertragen werden – Regelungen mit längeren Übertragungszeiträumen gibt es in manchen Tarifverträgen. Mehrere Kündigungen, die „wegen Corona“ ausgesprochen wurde, haben Arbeitsgerichte inzwischen für unwirksam erklärt. Welche Maßnahmen konkret erforderlich und geeignet sind, hängt von der Tätigkeit und den damit verbundene Risiken aber auch den gesetzlichen Regelungen ab  sowie auch von der individuellen Situation des Einzelnen ab. Der Arbeitgeber hat kein Recht, über den privaten Wohnraum seiner Beschäftigten zu verfügen. Das bedeutet, dass den Beschäftigten erklärt werden muss, wie sie Ansteckungsrisiken minimieren. Haben Sie den Verdacht, dass Sie sich mit Corona infiziert haben, sollten Sie in eigenem Interesse, aber auch dem Ihrer Umgebung und der Allgemeinheit sich bei ihrem Arzt melden und schnellstmöglich einen Corona-Test machen.. Wenn Sie während der Quarantäne einen Verdienstausfall erleiden, also etwa dann, wenn Sie nicht von Zuhause aus arbeiten oder ihr Arbeitgeber nicht auf anderer Grundlage verpflichtet ist, den Lohn weiterzuzahlen, erhalten Sie die Entschädigung in Höhe des Verdienstausfalls, welchen der Arbeitgeber auszuzahlen hat. bei einem medizinisch notwendigen Arztbesuch vor, wenn dieser nur während der Arbeitszeit erfolgen kann. Bewerben Sie sich bis zum 12. Wir beantworten die wichtigsten Fragen. Wenn gesetzliche Feiertage auf einen Dienstag oder einen Donnerstag fallen, können Beschäftigte sich mit nur einem Urlaubstag am Montag oder Freitag vier Tage Freizeit am Stück sichern: die so genannten Brückentage. Soli aktuell 1/2021 - Azubi-Ratgeberin: Der zweite Lockdown trifft viele Auszubildende hart. Bei der Arbeit an COVID-19 erkrankt. die Ärztin unverzüglich unter Angabe von persönlichen Daten der/des Erkrankten dies dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen muss. In diesem Fall könnte die Dienstreise verweigert werden (§ 275 Abs. Corona-Infos von der DGB-Jugend: Was Azubis, Studierende und junge Beschäftigte jetzt wissen müssen. Gibt es keine Absprachen zu Minusstunden, arbeiten auch studentische Aushilfen laut DGB Jugend wie vertraglich vereinbart weiter: Selbst wenn es weniger zu tun gibt, müsse der Arbeitgeber die vereinbarte Zeit entlohnen, solange man grundsätzlich die Arbeitskraft anbietet. Auch wenn diese Frage noch nicht durch die Arbeitsgerichte abschließend geklärt ist, gibt es aus unsere Sicht gute Argumente, die dafür sprechen, dass auch im Falle der Kurzarbeit der Urlaub vollumfänglich erhalten bleibt. Alles rund um Corona-Impfung und Beruf finden Sie hier. Ausführliche Tipps und Hilfen für Beschäftigte in der Leiharbeit oder Zeitarbeit in der Corona-Krise, etwa zur Kurzarbeit, Arbeitszeit, Vertrag, Kündigung, Arbeitsschutz uvm. Das Corona-Virus kann allerdings auch in Betrieben, in denen bislang kein Homeoffice möglich ist, Anlass sein, über entsprechende Regelungen nachzudenken und entsprechende Möglichkeiten zu prüfen, um die Auswirkungen von Ansteckung und Erkrankungen auf den Betrieb zu minimieren. (dpa/ahu) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks. Corona-Update. Teil 1. Voraussetzung ist, dass sie durch die Quarantäneanordnung Einkommensverlust haben, sie greift also nicht, wenn Sie während der Quarantäne von Zuhause aus arbeiten und ihren Lohn weiterhin erhalten. Wir sollen Überstunden abbauen oder Urlaub nehmen. Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 19 Fortzahlung der Vergütung (1) Auszubildenden ist die Vergütung auch zu zahlen 1. Im Folgenden findet ihr alle wichtigen und laufend aktualisierte zielgruppengerechten FAQs rund um das Thema. Kann ich der Arbeit fernbleiben wenn ich Angst haben, mit auf dem Weg in den öffentlichen Verkehrsmitteln anzustecken? Pro Elternteil gibt es 20 Tage für jedes Kind im Jahr 2021, für Alleinerziehende 40. Kündigung wegen Corona: Was Sie als Arbeitnehmer wissen müssen. Nun sollte darauf eine dauerhafte Reform der Sozialsysteme folgen. In vielen Betrieben fällt wegen der Corona-Krise deutlich weniger oder gar keine Arbeit mehr an, in anderen deutlich mehr Arbeit. Ausnahmen gelten für sog. Laut Berufsbildungsgesetz sind Auszubildende im Unternehmen beschäftigt, um einen Beruf zu lernen. Die Entschädigung gilt für jene Arbeitnehmer*innen, die als „Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern“ von der Behörde mit einem beruflichen Tätigkeitsverbot belegt wurden, (§ 56 Abs. Selbst wenn das aber nicht passiert, behält man das Recht auf Vergütung (§ 615 BGB). Wir geben eine Übersicht, was das konkret für die Arbeitszeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bedeutet. Beispielsweise können (Kern-)Arbeitszeiten so gelegt werden, dass der Anfahrtsweg zum Arbeitsplatz in der Rushhour vermieden wird. Sonderregeln als Blaupause für eine echte Sozialreform. Wir beantworten, was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jetzt wissen müssen. Hier können Sie den wöchentlichen E-Mail-Newsletter einblick abonnieren. Die Überstundenarbeit muss zudem in aller Regel– zusätzlich vergütet werden. 4. Ein Massenereignis wie die aktuelle Corona-Pandemie stellt aber Betriebe vor bislang nicht bekannte Herausforderungen: Angesichts der aktuell angeordneten, flächendeckenden Schließung von Kultur- und Sporteinrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten, Geschäften, Hotels und Gastronomiebetriebe greifen die meisten Arbeitgeber zu dem Instrument der Kurzarbeit. Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag zu Corona und Kurzarbeit. Wir beantworten die wichtigsten Fragen. Die wichtigsten Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Corona-Krise auf Deutsch, Englisch, Polnisch, Rumänisch, Bulgarisch, Ungarisch, Kroatisch und Tschechisch - auf den Seiten des DGB-Projekts "Faire Mobilität". Mein Arbeitgeber hat aufgrund von Corona keine Arbeit für uns. Es können auch Fristen bestehen, zu denen Minusstunden verfallen. Die folgenden Beiträge liefern die wichtigsten Informationen zum Thema: Um Berufskrankheiten oder Arbeitsunfälle kümmert sich die gesetzliche Unfallversicherung. Die steuerliche Berücksichtigung des Dienstwagens hängt davon ab, ob der/die Arbeitnehmende den Dienstwagen … Hier sind einige der wichtigen Anforderungen an Arbeits- und Gesundheitsschutz in und nach Corona zu finden. Der Betriebsarzt kann sinnvolle Schutzmaßnahmen beim Arbeitgeber initiieren.In Betrieben mit betrieblicher Interessensvertretung haben die Beschäftigten ebenso diese Möglichkeit, alternativ können sie sich aber auch jederzeit an den Betriebs- oder Personalrat wenden, Schwerbehinderte an die Schwerbehindertenvertretung, Auszubildende an die Jugend- und Auszubildendenvertretung. Corona-bedingt fällt für mache Beschäftigte weniger Arbeit an als sonst. Denn eine nur potenzielle Ansteckungsgefahr – auf dem Weg zur Arbeit oder am Arbeitsplatz – gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. Auch Minijobber*innen genießen grundsätzlich dieselben Recht wie alle anderen Arbeitnehmer*innen. Corona hat das Land im Griff: Die Infektionszahlen steigen, immer mehr Unternehmen haben mit Einnahmeausfällen zu kämpfen. In der Corona-Krise arbeiten viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Bürotätigkeiten im Homeoffice. In den meisten Betrieben gibt es inzwischen Hygieneschutzkonzepte, die auf Belange von Risikogruppen Rücksicht nehmen. Dezember 2021 verzichtet. März beschlossen. Da es sein kann, dass Sie die ursprüngliche Arbeit jederzeit wieder aufnehmen müssen, müssen Sie mit Ihrem "Zwischenarbeitgeber" ggf. Versicherungspflicht Das Erfordernis der Versicherungspflicht berücksichtigt, dass Kurzarbeitergeld als Leistung der Arbeitslosenversicherung nur Personen zugutekommen soll, die zum Kreis der Beitragszahler gehören. ...weil er vage vermutet, dass ich krank sein könnte? Gleiches gilt in parallelen Vorschriften für den Europäischen Betriebsrat im EBRG, den Betriebsrat in einer Europäischen Gesellschaft im SE-BG, den Betriebsrat in einer Europäischen Genossenschaft im SEC-BG und den Sprecherausschuss im SprAuG. die Beschäftigte ist lediglich verpflichtet, dem Arbeitgeber die eigene Arbeitsunfähigkeit anzuzeigen und ihre voraussichtliche Dauer mittels Attest nachzuweisen. Ich gehöre aufgrund meiner Vorerkrankung / meiner chronischen Erkrankung zu der Risikogruppe. Allerdings räumen inzwischen viele Arbeitgeber ihren Beschäftigten, besonders wenn sie die zu den Risikogruppen gehören, die Möglichkeit des Arbeitens von Zuhause aus. Bei Freistellung von der Arbeit aufgrund bloßer vager Vermutung des Arbeitgebers, der/die Beschäftigte könnte erkranken, befindet sich der Arbeitgeber aufgrund Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit der/des Beschäftigten im Annahmeverzug und schuldet weiterhin Gehalt gemäß § 615 BGB. Looking for online definition of AZUBI or what AZUBI stands for? Was gilt arbeitsrechtlich in diesen Fällen bei Überstunden, Minusstunden und Urlaubsabbau. Grundsätzlich tragen die Arbeitgeber auch bei den unerwarteten und von ihnen unverschuldeten Betriebsstörungen, zu denen auch die extern angeordnete Schließung des Betriebes gehört, das Risiko und damit auch die Lohnkosten (§ 615 BGB).